Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Velvet Line im Zusammenhang mit der Beratung, Planung und Durchführung von Tätowierungen.
Mit der Terminvereinbarung sowie spätestens mit Beginn der Behandlung werden diese AGB Bestandteil des Vertrages gemäß § 305 Abs. 2 BGB.
Zur verbindlichen Terminvereinbarung wird eine Reservierungs- und Planungspauschale erhoben.
Diese dient insbesondere:
Die Pauschale wird bei Durchführung der Tätowierung auf den Gesamtpreis angerechnet.
Solltest du deinen Termin nicht wahrnehmen können, informiere uns bitte frühzeitig.
Eine kostenfreie Terminverschiebung ist bis 96 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich; die bereits gezahlte Reservierungs- und Planungspauschale bleibt in diesem Fall für den neuen Termin bestehen.
Sagst du deinen Termin bis 96 Stunden vorher vollständig ab, erhältst du die Reservierungs- und Planungspauschale als Gutschein zurück, einlösbar für einen zukünftigen Termin bei Velvet Line.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen verfällt die Reservierungs- und Planungspauschale vollständig.
Preisangaben auf Grundlage von Fotos oder Online-Anfragen stellen unverbindliche Einschätzungen dar.
Der endgültige Preis richtet sich insbesondere nach:
Änderungen des Motivs oder Umfangs können zu einer Preisanpassung führen.
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Behandlung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Hierzu gehören insbesondere:
Eine Tätowierung unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss erfolgt nicht.
Der/die Tätowierer:in behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn:
Alle Entwürfe werden individuell erstellt.
Mit Beginn der Tätowierung bestätigt der Kunde, dass Motiv, Größe und Platzierung freigegeben wurden.
Geringfügige künstlerische oder technisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Größere Tätowierungen und insbesondere Cover-Up-Projekte können mehrere Sitzungen erfordern.
Zwischenstände stellen kein Endergebnis dar.
Das endgültige Ergebnis kann erst nach Abschluss aller Sitzungen sowie vollständiger Abheilung beurteilt werden.
Bei Cover-Up-Arbeiten hängt das Ergebnis unter anderem vom vorhandenen Tattoo, der Hautbeschaffenheit sowie dem Heilungsverlauf ab.
Eine vollständige Überdeckung kann nicht garantiert werden.
Je nach Ausgangssituation können größere Motive, stärkere Kontraste oder dunklere Bereiche erforderlich sein.
Vorläufige Einschätzungen anhand von Fotos sind unverbindlich. Die endgültige Beurteilung erfolgt ausschließlich vor Ort.
Nachstecharbeiten sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Eine Nacharbeit kann im Einzelfall innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Termin angeboten werden, sofern die Pflegehinweise eingehalten wurden.
Ob eine Nacharbeit erforderlich ist, entscheidet der/die ausführende Tätowierer:in.
Bei bestimmten Körperstellen kann keine langfristige Haltbarkeit garantiert werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Nachstecharbeiten an diesen Stellen sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nachsorge des Tattoos verantwortlich.
Das Endergebnis kann durch Hauttyp, Heilungsverlauf, Pflege sowie äußere Einflüsse beeinflusst werden.
Alle Entwürfe und Tätowierungen sind urheberrechtlich geschützte Werke gemäß §§ 2 und 14 UrhG.
Eine Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung von Entwürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Tätowierers ist nicht gestattet.
Velvet Line haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Die gesetzliche Haftung bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Die bei Velvet Line tätigen Artists arbeiten als selbstständige Freelancer und eigenverantwortlich.
Bei Gasttätowierer:innen, die zeitlich befristet und in wiederkehrendem Rhythmus bei Velvet Line arbeiten, erfolgt der Vertrag über die Tätowierleistung, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar mit der/dem ausführenden Gasttätowierer:in. Velvet Line stellt in diesen Fällen lediglich die Räumlichkeiten sowie die organisatorische Infrastruktur zur Verfügung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.